LKW-Fahrverbot in den Ulmer Ortschaften

Fahrzeuge sind oftmals eine große Lärmbelästigung für Anwohner*innen. Besonders durch den LKW-Verkehrs herrscht an Autobahnen, Schnellstraßen aber auch gut befahrenen Hauptstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften eine ziemlich laute Geräuschkulisse.

Dazu werden oft unsere Straßen in den Ulmer Ortschaften für eine Umfahrung der anliegenden Autobahnen oder kostenpflichtigen Bundesstraßen genutzt.

Die Verwaltung müsse nun überprüfen, welche kurzfristige Maßnahmen getroffen werden können, um nicht andienenden LKW-Verkehr zu vermeiden. In diesem Zug sollte auch überprüft werden, ob durch LKW-Durchgangsverbote (evtl. auch nur nachts) oder rückstufen der Ortsdurchfahrten die Lärmbelästigung gemindert werden kann.

Fotos (wenn nicht anders angegeben): Moritz Reulein. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Denise Niggemeier, Heinz-Feuchter-Weg 10, 89075 Ulm