PM: Lkw-Fahrverbot in den Ulmer Ortschaften

LKW sorgen mit ihren Ortsdurchfahrten für Belastung bei den Anwohner*innen in den Ulmer Ortschaften, der Lärm spielt dabei eine zentrale Rolle. Oft werden unsere Straßen für eine Umfahrung der anliegenden Autobahnen oder kostenpflichtigen Bundesstraßen genutzt.

Ein LKW Durchgangsverbot lässt es immer auf der Grundlage von Lärmaktions- oder Luftreinepläne im Einzelfall anordnen. Dazu muss eine adäquate Alternativroute ausgewiesen werden, die keine Mehrbelastung für andere mit sich bringt.

Die Anordnung solcher obliegt dem Regierungspräsidium Tübingen, mit denen die Stadt im Regen Austausch bzw. LKW Fahrverbote für die Ortschaften Jungingen sowie Gögglingen-Donaustetten steht. Für Jungingen wird die L1165 eine Umstufung statt finden kann. Dabei wird auch über ein kurzfristiges LKW-Verbot angeregt. Der LKW-Verkehr in Gögglingen-Donaustetten L 240 soll auch weiter reduziert werden. Mit der Fertigstellung der Querspange Erbach ist eine Umstufung auf Ulmer Gemarkung vorgesehen

Die Erkenntnisse und Erfahrungen werden bei beiden Ortschaften die Rahmenbedingungen für die anderen Ortschaften geben und dabei als Modellcharakter dienen.

Für viele Anwohner*innen in den Ulmer Ortschaften ist Lärmbelästigung ein großes Thema, da besonders der Durchgansverkehr sehr belastend sein kann. Es freut mich das für Jungingen und Donaustetten-Gögglingen in den kommenden Jahren endlich Lösungen gefunden werden. Die sich bei Erfolg als Modellprojekt auf die anderen Ortschaften auswirken“, meint Denise Niggemeier (Stadträtin)

Fotos (wenn nicht anders angegeben): Moritz Reulein. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Denise Niggemeier, Heinz-Feuchter-Weg 10, 89075 Ulm