In der Sitzung des Bauausschusses am 02.02.2021 wurde das Baugebiet Hagäcker behandelt. Der Unmut in Einsingen über die Entwicklung ist groß, und für uns völlig nachvollziehbar. Die Kombination aus großen Grundstücken und sehr lockerem Baurecht führt dazu, dass Häuser entstehen, die mit einem Einfamilienhaus wenig bis nichts zu tun haben.
Das Baurecht ermöglicht es, weil es sowohl rechtlich möglich ist, vier Wohneinheiten je Grundstück zu verwirklichen (Zwei Doppelhaushälften mit je einer Einliegerwohnung) als auch ein gesamtes Stockwerk als „Abstellraum“ zu deklarieren in der klaren Absicht, später weitere Wohneinheiten daraus zu machen.
Der Einsinger Ortschaftsrat hat mehrfach die Bereitschaft erklärt, auch Geschosswohnungsbau in der Ortschaft zuzulassen, mehr noch, sie zu begrüßen. Diese Haltung finden wir angesichts des derzeitigen Wohnungsmarks vorbildlich. Aber wir verstehen den Wunsch, dabei planerisch „mitgenommen“ zu werden, was das Baurecht nicht ermöglicht, weil eben fast „alles geht“.
Der Bauausschuss hat sich einstimmig dagegen entschieden, den Bebauungsplan zu ändern, weil ein Bebauungsplan als Instrument ein deutlich „stumpferes Schwert“ ist als der privatrechtliche Kaufvertrag. Es gab von allen Fraktionen den klaren Auftragan die Liegenschaftsverwaltung, davon Gebrauch zu machen.
Um das zu formalisieren, beantragen wir: Die Kaufverträge für ausstehende Baugrundstücke werden im Baugebiet Hagäcker künftig erst beurkundet, nachdem der Ortschaftsrat in einer (wenn rechtlich möglich öffentlichen) Sitzung einen genehmigungsfähigen Bauantragfür das jeweilige Gebäude präsentiert bekommt und ggf. Nachverhandlungen und Umplanungen des Gebäudes anregen kann.
Die präsentierten Plänewerden zum verbindlichen Teil des Kaufvertrags undes werden angemesseneGeldstrafen für die Nichteinhaltung vorgesehen. Die gesamte Kubatur unterliegt einer vertraglichen Beschränkung, die von der Abteilung SUB als „gebäudetypisch“ eingeschätzt wird.Bisher wurde dieses Instrument nicht angewandt, weil es bei einem „typischen“ Einfamilienhaus/Doppelhaus keine Notwendigkeit dazu gab, diese hielten sich im Rahmendes üblichen.
Nachdem der Baugrund immer knapper wird, und die Gebäude anders ausfallen, muss sichergestellt werden, dass auf den indirekt subventionierten Grundstücken für Familien keine Investitionsobjekte entstehen. Wir regen an, die oben skizzierte umfassendere Beteiligung der Ortschafträte auch bei anderen Bebauungsplänen einzusetzen, bei denen Grundstücke über 400 m² für Einzelbauherrschaften vorgesehen sind (sofern diese trotz Baulandknappheit weiterhin angeboten werden)